Der Bedarf nach Unternehmensberatung ist über die Jahre gewachsen und macht nicht nur die Tätigkeit des SAP-Beraters spannend und lukrativ.
Firmen zu beraten, ist eine große Verantwortung, die auf angemessene Weise abzusichern ist. Neben einer Absicherung
im Bereich Berufshaftpflicht lohnt es, über einen weiterführenden Versicherungsschutz nachzudenken.
Unser Artikel möchte aufzeigen, über welche zusätzlichen Leistungen ein Unternehmensberater nachdenken sollte.
Weshalb ein umfassender Versicherungsschutz wichtig ist
Wenn es um Tipps für die Karriere geht, wird selten über die richtigen Versicherungen gesprochen.
Dabei ist ihr Abschluss von existenzieller Wichtigkeit. Für Berater ist das Risiko einer Fehlberatung immer präsent.
Führt dies zu betrieblichen Schäden der Mandanten, sollten die finanziellen Folgen nicht aus der privaten Geldbörse
gezahlt werden müssen.
Während die Berufshaftpflicht für Berater obligatorisch ist, sind viele Branchenangehörige mit weiterführenden Leistungen
nicht vertraut. Diese sind für eine sichere Berufsausübung genauso essenziell und bewahren vor teuren Ausgaben im Schadensfall.
Ein Blick auf unsere Stellenangebote zeigt indirekt auf, mit welchen Risiken und Schadenssummen bei der Tätigkeit
für bestimmte Firmen und Branchen zu rechnen ist.
Überblick über sinnvolle Zusatzleistungen
Vor allem drei Leistungsbereiche sind zu nennen, um die Berufshaftpflicht eines Unternehmensberaters zu ergänzen.
Welche Berater Versicherung mit sinnvollen Zusatzelementen abgeschlossen werden sollte, ist individuell zu klären.
Der Vorteil: Spezialisierte Versicherer ermöglichen den Abschluss über einen Kombi-Vertrag,
so dass nicht für jedes der Leistungselemente ein separater Vertrag abzuschließen ist.
Hier die drei wichtigsten Ergänzungen im Überblick:
1. Betriebshaftpflicht
Der Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater bezieht sich auf die berufliche Tätigkeit selbst, nicht auf das Umfeld und die Räumlichkeiten des Beraterbüros. Wird mit einer falschen Handbewegung der Laptop des Business-Partners vom Tisch gefegt oder erleidet eine Person einen Schaden während Ausübung der Beratertätigkeit, ist ein betrieblicher Haftpflichtschutz wichtig.
Berufs- und Betriebshaftpflicht werden häufig miteinander verwechselt. Wer nicht nur Sicherheit vor drohenden Fehlberatungen und ähnlichen Risiken im Beraterberuf erfahren möchten, sollte eine Absicherung der Betriebshaftpflicht als wichtigsten Zusatztarif ergänzen.
2. Cyberversicherung
Nicht nur in der Beraterbranche gewinnt das Thema Cybersicherheit stetig an Bedeutung. Kleinen Firmen und Einzelunternehmern ist selten bewusst, dass sie sich wie die großen Konzerne in Deutschland an die Richtlinien der DSGVO halten müssen. Ein grundlegender Beitrag zum Datenschutz und der betriebsinternen Cybersicherheit ist deshalb auch von Unternehmensberatern zu leisten.
Eine Versicherung, die diesen Bereich abdeckt, bewahrt vor finanziellen Schäden bei Hacker-Angriffen, Datendiebstahl und mehr. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Berater grundlegende Maßnahmen zur Datensicherheit durchgeführt und sich mit der DSGVO auseinandergesetzt hat. Es handelt sich also nicht um einen Freibrief, das Thema Datensicherheit zu ignorieren. Vielmehr ist es eine Absicherung, keine Schäden trotz aller Bemühungen und Verantwortung zu erleiden.
3. Geräte- und Büroversicherung
Das Büro eines Beraters besteht aus Mobiliar und elektrischen Geräten wie Laptops, PCs oder Servern. Diese können bei physischen Schäden oder einem Einbruch in die Büroräume die gewohnte Ausübung des Beraterberufs unmöglich machen. Durch eine Absicherung von Büromobiliar oder elektrischen Geräten lassen sich die finanziellen Folgen von Diebstahl oder elementaren Schäden auffangen.
Durch ein schnelles Handeln der Versicherung lässt sich ohne Verzögerung Ersatz beschaffen. Mit diesem lässt sich die Berufstätigkeit wie gewohnt weiterführen. Wurden Computer und Server gestohlen, macht sich der zusätzliche Abschluss der Cyberversicherung bezahlt – im Idealfall in einem leistungsfähigen und preisbewussten Kombi-Vertrag.